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Steuerliche Förderung von Massagen
| Gesundheitsfürsorge für Mitarbeiter wird steuerlich gefördert!
Gesundheit ist ein hohes Gut. Und gesunde Mitarbeiter sind motivierter und kreativer. Sie machen ein Unternehmen leistungsfähiger als gestresste und kranke Mitarbeiter. Um Arbeitgeber zu motivieren, mehr für die Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu tun, sieht das Jahressteuergesetz 2009 einen Steuerfreibetrag von 500 Euro pro Mitarbeiter vor. Konkret heißt das: Bis zu einem Freibetrag von 500 Euro im Jahr je Arbeitnehmer sind Leistungen des Arbeitgebers zur betrieblichen Gesundheitsförderung zusätzlich zum Gehalt Lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei (§ 3 Nr. 34 EStG).
Voraussetzungen für die steuerliche Förderung:
Wird diese Grenze überschritten, ist nur der übersteigende Teil Lohnsteuer- und sozialabgabenpflichtig. 2. Die Präventionsleistung muss zusätzlich zum Arbeitslohn erbracht werden. Eine Entgeltumwandlung zur Einsparung von Lohnnebenkosten ist nicht möglich. 3. Gefördert werden Maßnahmen auf Grundlage der gesundheitsfachlichen Bewertungen der Krankenkassen. Welche Leistungen das konkret sind, ist im Leitfaden „Gemeinsame Handlungsfelder und Kriterien der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Umsetzung von § 20 Abs. l SGB V und § 20a SGB V" normiert.
Unter anderem sind es folgende Handlungsfelder:
* arbeitsbedingte körperliche Belastungen
engagieren oder einen Zuschuss für derartige externe Maßnahmen an seine Arbeitnehmer auszahlen. Insbesondere Arbeitgeber kleinerer oder mittlerer Unternehmen können oftmals nicht in dem Maße wie große Unternehmen eigene Gesundheitsförderungsmaßnahmen durchführen und sind daher auf externe Angebote angewiesen. Im Falle der direkten Auszahlung muss der Arbeitgeber dokumentieren, das dem Arbeitnehmer tatsächlich begünstigte Aufwendungen zur Gesundheitsförderung entstanden sind. Der Arbeitgeber sollte sich außerdem durch die Anbieter von gesundheitsfördernden Maßnahmen belegen lassen, dass diese im Präventionsleitfaden der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen enthalten sind.
Das NATURIUM-Vitalcenter ist Ihr Partner für Betriebliche Gesundheitsvorsorge. Wir kommen zu Ihnen oder Ihre Mitarbeiter kommen zu uns.
Unsere Gesundheits- und Präventionskurse sind von den gesetzlichen Krankenkassen als Anbieter gesundheitsfördernder Maßnahmen anerkannt. Unsere Kurse und Kursleiterqualifikationen entsprechen den gesetzlichen Anforderungen.
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