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Steuerliche Förderung von Massagen

Gesundheitsfürsorge für Mitarbeiter wird steuerlich gefördert!

 

Gesundheit ist ein hohes Gut. Und gesunde Mitarbeiter sind motivierter und kreativer. Sie machen

ein Unternehmen leistungsfähiger als gestresste und kranke Mitarbeiter. Um Arbeitgeber zu

motivieren, mehr für die Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu tun, sieht das Jahressteuergesetz 2009 einen

Steuerfreibetrag von 500 Euro pro Mitarbeiter vor. Konkret heißt das: Bis zu einem Freibetrag von 500

Euro im Jahr je Arbeitnehmer sind Leistungen des Arbeitgebers zur betrieblichen Gesundheitsförderung

zusätzlich zum Gehalt Lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei (§ 3 Nr. 34 EStG).

 



Voraussetzungen für die steuerliche Förderung:

 


1. Die Leistung darf 500 Euro im Kalenderjahr pro Arbeitnehmer nicht übersteigen.

Wird diese Grenze überschritten, ist nur der übersteigende Teil Lohnsteuer- und

sozialabgabenpflichtig.

2. Die Präventionsleistung muss zusätzlich zum Arbeitslohn erbracht werden. Eine

Entgeltumwandlung zur Einsparung von Lohnnebenkosten ist nicht möglich.

3. Gefördert werden Maßnahmen auf Grundlage der gesundheitsfachlichen Bewertungen

der Krankenkassen. Welche Leistungen das konkret sind, ist im Leitfaden „Gemeinsame

Handlungsfelder und Kriterien der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Umsetzung

von § 20 Abs. l SGB V und § 20a SGB V" normiert.

 



Unter anderem sind es folgende Handlungsfelder:

 

* arbeitsbedingte körperliche Belastungen
* Vorbeugung und Reduzierung arbeitsbedingter Belastungen des Bewegungsapparates und psychosoziale Belastung
* Stress (Förderung individueller Kompetenzen der Stressbewältigung am Arbeitsplatz, gesundheitsgerechte Mitarbeiterführung).


Arbeitgeber können selbst Maßnahmen anbieten oder Zuschüsse gewähren


Der Arbeitgeber kann selbst gesundheitsfördernde Maßnahmen leisten, zugelassene Anbieter

engagieren oder einen Zuschuss für derartige externe Maßnahmen an seine Arbeitnehmer

auszahlen. Insbesondere Arbeitgeber kleinerer oder mittlerer Unternehmen können oftmals nicht

in dem Maße wie große Unternehmen eigene Gesundheitsförderungsmaßnahmen durchführen

und sind daher auf externe Angebote angewiesen. Im Falle der direkten Auszahlung muss der

Arbeitgeber dokumentieren, das dem Arbeitnehmer tatsächlich begünstigte Aufwendungen zur

Gesundheitsförderung entstanden sind. Der Arbeitgeber sollte sich außerdem durch die Anbieter

von gesundheitsfördernden Maßnahmen belegen lassen, dass diese im Präventionsleitfaden der

Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen enthalten sind.

 



Das NATURIUM-Vitalcenter ist Ihr Partner für Betriebliche Gesundheitsvorsorge.
Wir kommen zu Ihnen oder Ihre Mitarbeiter kommen zu uns.

 

Unsere Gesundheits- und Präventionskurse sind von den gesetzlichen Krankenkassen als Anbieter gesundheitsfördernder Maßnahmen anerkannt. Unsere Kurse und Kursleiterqualifikationen entsprechen den gesetzlichen Anforderungen.
Gern beraten wir Sie zu den Möglichkeiten der Betrieblichen Gesundheitsvorsorge!